Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terminstornierungen/No show
Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns im Verhinderungsfall per Telefon oder E-Mail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder nicht abgesagt, wird der/die Patient/-in entschädigungspflichtig. Diese Entschädigung beträgt bei einer Arztkonsultation pauschal CHF 80.– und bei einem längeren Behandlungstermin (z.B. Operationen) mindestens CHF 100.–.
Mahngebühren
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ab der 2. Mahnung ist eine Mahnungspauschale von CHF 20.– zu bezahlen.
Selbstzahlerleistungen und ‑produkte
Alle Leistungen und Produkte, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen direkt vor Ort und unmittelbar nach Durchführung oder Erhalt beglichen werden. Eine Begleichung dieser Kosten auf Rechnung ist ausgeschlossen. Wir akzeptieren nachfolgende Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, Post Finance, Maestro, TWINT und Bargeld in CHF.
Preisanpassungen
DERMAarau behält sich vor, die Preise für Leistungen, Produkte und Medikamente fortlaufend anzupassen. Es gilt der ausgewiesene Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Gutscheine
DERMAarau Gutscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum und können nicht bar ausbezahlt werden.
Patientenaufklärung/Einverständniserklärung
Viele Eingriffe, Therapien und Behandlungen bei DERMAarau erfordern eine Patientenaufklärung, die durch den/die Patienten/-in mittels rechtsgültiger Unterschrift auf der Einverständniserklärung bis spätestens vor der Durchführung unterschrieben bei DERMAarau vorliegen muss. DERMAarau kann aus rechtlichen Gründen keine Eingriffe, Therapien oder Behandlungen durchführen, wenn der/die Patient/-in die Unterschrift auf der Einverständniserklärung verweigert.
Vertragspartnerin
Vertragspartnerin des/der Patienten/-in ist ausschliesslich DERMAarau.
Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau als zuständig anerkannt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von DERMAarau. Das Schweizerische Recht, insbesondere die Artikel 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag, ist anwendbar.